1926: Hindenburgs Flaggenkompromiss spaltet die Weimarer Republik erneut
Birgitta Schulz1926: Hindenburgs Flaggenkompromiss spaltet die Weimarer Republik erneut
Der Flaggenstreit im Deutschen Reich erreicht 1926 einen Wendepunkt
Im Mai 1926 nahm der Flaggenstreit im Deutschen Reich eine entscheidende Wende: Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ eine neue Verordnung, um den langjährigen Konflikt um die nationalen Farben zu entschärfen. Der Schritt folgte auf Jahre der politischen Spaltung zwischen den Befürwortern von Schwarz-Rot-Gold und den Anhängern der alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot.
Die Debatte hatte sich seit der Revolution von 1918/19 verschärft. Während linke Gruppen wie die Spartakisten und später die KPD für Rot als Nationalfarbe eintraten, hielten rechtsextreme Kreise an der vorkriegszeitlichen Farbkombination fest. Selbst ein Kompromiss in den frühen 1920er-Jahren konnte die Spannungen nicht beilegen – das Thema blieb über Jahre ungelöst.
Die Wurzeln des Streits reichten bis zum Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs zurück. Nach 1918 propagierten die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Rot als Nationalfarbe. Teile der Rechten akzeptierten zunächst Schwarz-Rot-Gold, die Farben der Weimarer Verfassung. Doch mit der politischen Radikalisierung wandten sich immer mehr Konservative den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot zu.
Bis 1925 hatte sich die Spaltung verfestigt: Bei der Reichspräsidentenwahl stand ein „Schwarz-Rot-Goldenes Volksbündnis“ einem „Schwarz-Weiß-Roten Reichsblock“ gegenüber. Der Konflikt beschränkte sich nicht auf die Politik – die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) fürchtete, der Verzicht auf Schwarz-Weiß-Rot könnte der Handelsschifffahrt schaden, während die Linke in den alten Farben ein Symbol reaktionärer Politik sah.
Jahre lang scheiterten Versuche einer Lösung. Der Reichskunstwart Edwin Redslob, zuständig für die Gestaltung einer einheitlichen „Reichsflagge“, sichtete unzählige Entwürfe und legte eigene Vorschläge vor – doch eine Einigung blieb aus. Ein Kompromiss von 1921 erlaubte zwar die parallele Nutzung beider Farbkombinationen – die Nationalflagge in Schwarz-Rot-Gold und die Handelsflagge mit Schwarz-Weiß-Rot –, doch die Spannungen schwelten weiter.
1926 kam es zum Eskalationspunkt: Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) forderte die Rückkehr zu den kaiserlichen Farben. Der überparteiliche Reichskanzler Hans Luther schlug daraufhin eine neue Regelung vor. Hindenburg, der den Konflikt entschärfen wollte, veröffentlichte am 9. Mai zunächst einen offenen Brief, in dem er eine verfassungskonforme Lösung anmahnte, die beide Seiten versöhnen könnte.
Sechs Tage später, am 15. Mai, unterzeichnete er die zweite Flaggenverordnung. Das Dekret verfügte, dass deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die Nationalfarben (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot) hissen mussten. Der Schritt sollte die Rechte besänftigen, ohne die offiziellen Symbole der Republik aufzugeben – doch die politische Spaltung blieb bestehen.
Die Verordnung beendete den Flaggenstreit nicht, sondern zementierte die parallele Nutzung zweier konkurrierender Farbschemata. Diplomatische Vertretungen führten weiterhin beide Flaggen – ein Symbol für eine Republik, die zwischen imperialer Vergangenheit und demokratischer Gegenwart zerrissen war.
Der Konflikt offenbarten tiefere politische Brüche der Weimarer Republik. Zwar bot Hindenburgs Kompromiss eine vorübergehende Lösung, doch der Streit um die nationalen Symbole blieb ein Mahnmal für die fragile Einheit der jungen Demokratie.






