Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu über drei Jahren Haft verurteilt
Dörthe KrauseAlfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu über drei Jahren Haft verurteilt
Sternkoch Alfons Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Der Promi-Koch Alfons Schuhbeck ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der 74-Jährige hatte eingeräumt, rund 2,3 Millionen Euro durch ein maßgeschneidertes Computerprogramm hinterzogen zu haben, das seine Buchführung fälschen sollte. Nach dem Urteil haben Sender seine Kochsendungen bereits aus dem Programm genommen.
Das Landgericht München fällte das Urteil nach einem Prozess, der Schuhbecks finanzielle Verfehlungen offenlegte. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner kritisierte sein Vorgehen scharf und bezeichnete es als Ausdruck "eines hohen Maßes an krimineller Energie". Die Ermittlungen ergaben, dass er über Jahre hinweg ein speziell entwickeltes Programm genutzt hatte, um seine Geschäftsunterlagen zu manipulieren.
Schuhbeck hat öffentlich seine Angst vor einer Haftstrafe geäußert. Trotz des Urteils kündigte er an, in Berufung zu gehen, und bleibt vorerst auf freiem Fuß. Sollte das Urteil Bestand haben, müsste er seine Strafe voraussichtlich in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech verbüßen – eine Einrichtung, die für prominente Häftlinge bekannt ist.
Die Folgen des Falls sind bereits spürbar: Der Bayerische Rundfunk (BR) und das ZDF haben alle seine Kochsendungen aus dem Programm genommen, seine langjährige Fernsehkarriere liegt damit auf unbestimmte Zeit auf Eis. Unterdessen schickte die Tierrechtsorganisation PETA dem verurteilten Koch ein veganes Kochbuch – mit der Aufforderung, sich im Gefängnis pflanzlich zu ernähren.
Die Verurteilung markiert einen spektakulären Absturz für einen Koch, der einst in ganz Deutschland gefeiert wurde. Mit der Abschaltung seiner Sendungen und dem anstehenden Berufungsverfahren bleibt Schuhbecks Zukunft im Fernsehen ungewiss. Der Rechtsstreit wird sich nun auf seinen Einspruch gegen das Hafturteil konzentrieren.






