Bayerisches Tanzverbot bleibt 2024 an Gründonnerstag und Karfreitag bestehen
Birgitta SchulzBayerisches Tanzverbot bleibt 2024 an Gründonnerstag und Karfreitag bestehen
Bayerisches Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag bleibt 2024 bestehen
Das langjährige Tanzverbot in Bayern an Gründonnerstag und Karfreitag wird in diesem Jahr weitergelten. Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte eine Aufhebung der Regelung ab, nachdem säkulare Aktivisten dagegen geklagt hatten. Die Entscheidung fiel am Aschermittwoch – einem weiteren "stillen Feiertag" in der Region.
Die Klage war vom Bund für Geistesfreiheit eingereicht worden, einer Organisation, die sich seit 1848 für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt und sich wiederholt gegen religiösen Einfluss im öffentlichen Leben wendet. Die Gruppe hatte eine Ausnahmegenehmigung für ihre Veranstaltungen unter dem Motto "Heidenspaß" beantragt, wurde jedoch abgewiesen.
Das Gericht prüfte, ob das Tanzverbot gegen die verfassungsmäßigen Rechte auf Versammlungsfreiheit oder Glaubensfreiheit verstößt. Die Richter fanden jedoch keine Hinweise auf solche Verletzungen und bestätigten damit das Urteil des Vorjahres. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig – eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bleibt möglich.
Zu den bayerischen "stillen Tagen" zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karfreitag. An diesen Tagen ist öffentliches Tanzen verboten, was auf die kulturellen und religiösen Traditionen der Region zurückgeht.
Die aktuelle Entscheidung bedeutet, dass das Tanzverbot 2024 an Gründonnerstag und Karfreitag weiterhin gilt. Säkulare Gruppen könnten den Beschluss jedoch mit weiteren rechtlichen Schritten anfechten. Vorerst bleibt die Tradition der eingeschränkten öffentlichen Feiern an diesen Tagen also unverändert.






