Bayern führt 2026 den Wasserpfennig für Grundwasserentnahmen ein
Ab Juli 2026 führt Bayern eine neue Abgabe auf die Grundwasserentnahme ein. Die sogenannte Wasserpfennig-Abgabe gibt es bereits in mehreren anderen Bundesländern. Der Schritt folgt jüngsten Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes, die der Landesregierung im Juli zugestimmt hat.
Der Wasserpfennig dient der Finanzierung von Maßnahmen zum Gewässerschutz. Er wurde 1988 in Baden-Württemberg eingeführt, 1989 folgten Berlin und Hamburg. Sachsen-Anhalt zog 2011 nach.
Die Höhe der Abgabe variiert je nach Bundesland. Mit der Entscheidung schließt Bayern zu anderen Regionen auf, die bereits ähnliche Gebühren auf die Grundwassernutzung erheben.
Die neue Abgabe tritt Mitte 2026 in Kraft. Betroffen sind Unternehmen und Industriebetriebe, die in Bayern Grundwasser fördern. Die Einnahmen fließen in Umweltprojekte zum Schutz der Wasserressourcen.






