Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsobergrenze der Linken
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit einem ersten juristischen Vorstoß gescheitert, mit dem er die von seiner eigenen Partei geplante Gehaltsobergrenze für Abgeordnete blockieren wollte. Der Bundesvorstand der Linken fordert, dass Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments ihre Einkünfte auf den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelow hat nun Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Der Streit begann, als Ramelow einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linken einreichte. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Antrag auf Gehaltsbegrenzung auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt. Sein zentrales Argument: Der Vorschlag sei verfassungswidrig.
Die ehrenamtlichen Richter der Partei wiesen seinen Antrag jedoch zurück. Sie urteilten, dass Ramelows Begehren auf gerichtliche Intervention voraussichtlich unzulässig sei. Zur Begründung führten sie an, es fehle ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag noch nicht formal vom Parteitag beschlossen worden sei.
Trotz dieser Niederlage gibt Ramelow nicht auf. Er hat nun gegen den Schiedsspruch Berufung eingelegt und hält die rechtliche Auseinandersetzung damit aufrecht. Der Bundesvorstand der Linken kann den Antrag vorerst weiterverfolgen. Wird er angenommen, würde die Gehaltsgrenze für alle Abgeordneten der Partei im Bundestag und im Europäischen Parlament gelten. Über Ramelows Berufung wird entschieden, ob der Vorschlag vor der endgültigen Abstimmung weitere juristische Hürden nehmen muss.






