Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einer gerichtlichen Entscheidung ist die Gamsjagd im Kürnacher Wald nahe Kempten wieder aufgenommen worden. Der Schritt folgt auf einen Rechtsstreit um den Abschussplan für die Jahre 2021/2022 in der Region. Während die Jagd auf der baden-württembergischen Seite des Waldes bereits erlaubt war, erstreckt sie sich nun auch auf die Allgäuer Seite.
Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage gegen den Abschussplan ab. Die Tierschutzorganisation Wildes Bayern hatte den Plan angefochten und argumentiert, eine Zählung aus dem Jahr 2020 habe nur 18 Gämsen im Waldgebiet nachgewiesen. Das Gericht urteilte jedoch, die Untere Jagdbehörde habe korrekt gehandelt, indem sie den Zustand der Population mit den durch Verbiss verursachten Waldschäden abgewogen habe.
Der Abschussplan war ursprünglich von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. Er wurde in Abstimmung mit der Hegering Buchenberg erarbeitet. Die festgelegte Quote erlaubt die Entnahme von bis zu 15 Gämsen in acht Jagdrevieren innerhalb des Gebiets der Jagdgenossenschaft.
Die richterliche Entscheidung stützte sich auf eine Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen zur Gamspopulation. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Quote von 15 Tieren angemessen sei und das Überleben der Art im Kürnacher Wald nicht gefährde.
Die Jagd ist nun auch auf der Allgäuer Seite des Kürnacher Waldes wieder aufgenommen worden. Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit des Abschussplans und erlaubt die Entnahme von bis zu 15 Gämsen. Ziel der Maßnahme ist es, den Bestand zu regulieren und den Wald vor übermäßigem Verbiss zu schützen.






