Gastwirt aus Erding wegen illegaler Beschäftigung zu 12.000 Euro Strafe verurteilt
Elwira SpeerGastwirt aus Erding wegen illegaler Beschäftigung zu 12.000 Euro Strafe verurteilt
Ein Gastwirt aus Erding wurde wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichts Erding ist nun rechtskräftig. Im Mittelpunkt des Falls standen Beschäftigte, die ohne die erforderlichen Papiere gearbeitet hatten.
Im April 2023 hatte das Hauptzollamt Landshut ein asiatisches Restaurant in Erding kontrolliert und dabei zwei Staatsangehörige aus Asien ohne die notwendigen Genehmigungen angetroffen. Bei einer Nachkontrolle im Juni 2023 wurden drei weitere asiatische Staatsbürger ermittelt, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Diese Personen besaßen zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder, doch diese berechtigten sie lediglich zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Der Restaurantinhaber wurde für seine Mitwirkung an den Verstößen später zur Kasse gebeten. Das Amtsgericht Erding bestätigte die Strafe in Höhe von 12.000 Euro, die nun endgültig ist. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen, die das Beschäftigen oder Beherbergen von Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis nach sich ziehen kann.






