Gericht macht Google für falsche KI-Suchergebnisse haftbar – ein Präzedenzfall
Birgitta SchulzGericht macht Google für falsche KI-Suchergebnisse haftbar – ein Präzedenzfall
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google direkt für falsche Behauptungen verantwortlich ist, die in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen verbreitet werden. Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Technologiekonzern, nachdem dessen Funktion „AI Overview“ irreführende Informationen über zwei Münchner Verlagshäuser verbreitet hatte.
Das Urteil markiert einen bedeutenden Wandel in der rechtlichen Behandlung von KI-generierten Inhalten und macht Google für algorithmische Ausgaben haftbar, die über herkömmliche Suchergebnisse hinausgehen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Googles KI-Zusammenfassungen, die die beiden Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unethischen Geschäftspraktiken in Verbindung brachten. Diese Vorwürfe erschienen als Reaktion auf bestimmte Suchanfragen, fanden sich jedoch in keiner der verlinkten Quellen wieder. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die KI-Übersicht eigenständige Aussagen von Google enthielt – und nicht lediglich Inhalte Dritter widerspiegelte.
Die Richter wiesen Googles Argument zurück, Nutzer könnten die Richtigkeit der Zusammenfassungen durch Überprüfung der Quellen selbst verifizieren. Sie urteilten, dass die Möglichkeit, eine Behauptung zu widerlegen, Google nicht von der Haftung für die ursprüngliche Veröffentlichung falscher Informationen entbindet. Zudem lehnte das Gericht den Versuch des Unternehmens ab, sich auf Haftungsausnahmen nach dem Digital Services Act (DSA) zu berufen. Diese Schutzbestimmungen gelten demnach nicht für KI-generierte Inhalte.
Anders als bei klassischen Suchergebnissen, die Inhalte externer Websites anzeigen, wurde die KI-Übersicht als eigenständiges Material eingestuft, das von Google selbst erstellt wurde. Das Gericht präzisierte weiter, dass die Ausgabe einer KI keine Äußerung persönlicher Überzeugung darstelle, sondern das Ergebnis eines Algorithmus sei. Folglich wurde Google als unmittelbarer Störer eingestuft – eine Klassifizierung, die mit einer höheren rechtlichen Verantwortung verbunden ist.
Neben der einstweiligen Verfügung verurteilte das Gericht Google dazu, 80 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen. Die verbleibenden 20 Prozent werden gleichmäßig zwischen den beiden Klägern aufgeteilt, die jeweils 10 Prozent der Gesamtkosten übernehmen müssen.
Das Urteil untersagt Google, die falschen Behauptungen in seinen KI-Zusammenfassungen zu wiederholen. Zudem schafft es einen Präzedenzfall: KI-generierte Inhalte könnten demnach nicht denselben rechtlichen Schutz genießen wie traditionelle Suchergebnisse. Die Entscheidung unterstreicht, dass Unternehmen direkt für Ungenauigkeiten haftbar gemacht werden können, die von ihren Algorithmen produziert werden.






