Gericht stoppt Linke nach Parkinson-Vorwürfen gegen AfD-Abgeordnete
Ein Gericht in Rostock hat in einem Streit zwischen zwei Kreisverbänden der Linken und AfD-Abgeordneten ein Urteil gefällt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, wonach AfD-Politiker im Landtag die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners nachgeahmt haben sollen. Das Urteil untersagt der Linken, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung zu wiederholen.
Der Konflikt begann im April 2025, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn 13 AfD-Politikern vorwarf, in einer Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Die betroffenen AfD-Mitglieder wiesen die Anschuldigungen zurück und reichten Klage ein.
Ein erster Antrag auf eine einstweilige Verfügung war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht gab den AfD-Abgeordneten jedoch später recht und urteilte, dass deren Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Landtagsabgeordneten eine solche Nachahmung beobachtet hätten, was Zweifel an Bruhns Darstellung aufkommen ließ.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Linke keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen konnte. Zwar räumten die Richter ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonten jedoch, dass falsche persönliche Angriffe inakzeptabel blieben. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als klare Rehabilitierung. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, mit „falschen Behauptungen“ gezielt Rufschädigung zu betreiben.
Das Urteil verbietet den Kreisverbänden Rostock und Schwerin der Linken, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen politischer Kritik – selbst in hitzigen Debatten. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen das erlangen, was das Gericht als unbegründete persönliche Angriffe einstufte.






