14 March 2026, 02:13

Gericht stoppt OpenAI: Urheberrechtsschutz für KI-Trainingsdaten durchgesetzt

Zwei Personen in einer hitzigen Diskussion mit erhobenen und verteidigenden Haltungen, mit "Der Kampf um die Urheberrechte" in fetter gelber Schrift darüber auf einem tiefblauen Sternenhimmel.

Gericht stoppt OpenAI: Urheberrechtsschutz für KI-Trainingsdaten durchgesetzt

Ein deutsches Gericht hat in einem richtungsweisenden Verfahren gegen OpenAI entschieden – es geht um die Nutzung von Songtexten zur Schulung seiner KI-Modelle. Das Landgericht München urteilte, dass das Unternehmen geschützte Werke ohne Erlaubnis reproduziert habe, und gab damit der Musikverwertungsgesellschaft GEMA recht. Die Entscheidung unterstreicht die seit Langem bestehenden Bedenken hinsichtlich fairer Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter.

Der Fall begann, als GEMA OpenAI verklagte, weil das Unternehmen Songtexte zur Schulung von ChatGPT nutzte, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. OpenAI argumentierte, seine KI speichere oder merke sich keine Texte, sondern generiere Antworten eigenständig. Das Gericht wies diese Begründung jedoch zurück und stellte fest, dass die Texte physisch in den Parametern der Modelle verankert seien – was eine fast wortgetreue Wiedergabe durch gezielte Eingabeaufforderungen ermögliche.

Das am 11. November 2025 verkündete Urteil stufte OpenAI gemäß § 16 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als "Vervielfältiger" ein. Das Gericht betonte, dass das Unternehmen durch die Kontrolle über die Trainingsdaten für die unerlaubte Vervielfältigung haftbar sei. Zwar wurden keine früheren Rechtspräzedenzfälle herangezogen, doch stützte sich die Entscheidung auf eine direkte Auslegung des Urheberrechts.

Während des Verfahrens kritisierte der Richter, dass Mitarbeiter von OpenAI kreative Werke ohne Genehmigung nutzten. Diese Aussage erinnerte an eine Äußerung des Musikers Sven Regener vor dreizehn Jahren, als er Internetgiganten wie YouTube vorwarf, Künstler auszubeuten. Das aktuelle Urteil festigt nun die Auffassung, dass der Urheberschutz auch für KI-generierte Inhalte gilt.

Die Entscheidung markiert zudem eine Verschiebung der Machtverhältnisse und zeigt, dass traditionelle Institutionen sich gegen Tech-Konzerne durchsetzen können. Die GEMA, die digitale Plattformen in der Vergangenheit oft kritisiert hatte, bezieht nun klar Position für die Rechte von Künstlern. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Urteil andere Verwertungsgesellschaften ermutigen könnte, ähnliche Klagen gegen KI-Unternehmen einzureichen.

OpenAI kann zwar in Berufung gehen, doch das Urteil setzt ein deutliches Zeichen: Das Urheberrecht gilt auch im KI-Zeitalter. Der Fall bestätigt, dass Unternehmen Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie geschützte Werke für Trainingsdaten nutzen. Vorerst bleibt das Urteil ein Erfolg für Künstler und Rechteinhaber, die im digitalen Raum faire Vergütung einfordern.

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