10 May 2026, 06:14

Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen

Ein vergilbtes, altes Buch mit einer Liste von Frauenhäftlingsnamen in schwarzer Tinte, unterteilt in Spalten mit Namen in der ersten Spalte.

Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs

Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne vorgelegt, das deutsche Strafgesetzbuch zu aktualisieren. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag zu verfolgen. Aktuell fallen einige dieser Fälle durch rechtliche Grauzonen, was zu milderen Strafen für die Täter führt.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder kontrollierendem Verhalten bereits als Mord gewertet werden. Allerdings stufen Gerichte die Taten mitunter zu Totschlag herab, wenn sie eine verminderte Schuldfähigkeit anerkennen. Dieser Unterschied ist entscheidend: Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag mit zeitlich begrenzten Haftstrafen und einer garantierten Entlassung geahndet wird.

Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen explizit auf Straftaten auszuweiten, bei denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt. Damit soll die bisherige Unschärfe bei der Einordnung solcher Fälle beseitigt werden. Staatsanwälte könnten so in Femizid-Fällen leichter höhere Strafen durchsetzen.

Die Initiative der Ministerin folgt auf Kritik, dass die aktuellen Gesetze geschlechtsspezifische Gewalt nicht ausreichend erfassen. Rechtsexperten verweisen auf Widersprüche in der gerichtlichen Bewertung von Tatmotiven, die teilweise zu unterschiedlichen Strafmaßen bei ähnlichen Verbrechen führen.

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Wird die Reform verabschiedet, schließt sie eine rechtliche Lücke, die es einigen Tätern ermöglichte, trotz geschlechterbasierter Tötungsdelikte einer lebenslangen Strafe zu entgehen. Zudem würde das deutsche Rechtssystem damit stärker an internationale Standards im Kampf gegen Gewalt an Frauen angepasst. Staatsanwälte erhielten klarere Richtlinien, um in solchen Fällen Mordanklagen zu erheben.

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