Jäger wegen Tötung zweier Hunde zu 90 Tagessätzen verurteilt
Ein 53-jähriger Jäger in Bayern ist verurteilt worden, nachdem er im Juli 2018 zwei Hunde erschossen hatte. Die Tiere, die Geschwister Leni und Maja, waren zwei Jahre zuvor aus Griechenland gerettet worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Jäger rechtmäßig gehandelt hatte, als er die Hunde tötete, nachdem diese ein Wildkaninchen angegriffen hatten.
Der Vorfall ereignete sich, als die beiden Mischlingshündinnen auf das Revier des Jägers gelangten. Dieser hatte sich zuvor bereits über die Hunde beschwert, die in der Gegend wiederholt Rehe und Hasen gejagt und getötet haben sollen. Am Tag der Schüsse hatten die beiden Tiere zwar ein Kaninchen gerissen, waren jedoch bereits auf dem Rückweg zu ihrem Hof, als der Jäger das Feuer eröffnete.
Nach dem bayerischen Jagdgesetz dürfen Jäger Hunde erschießen, die im Moment der akuten Bedrohung Wild aktiv verfolgen. Richter Roland Fink urteilte jedoch, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Schüsse keine Jagd mehr ausübten. Das Gericht sprach den Jäger der Sachbeschädigung, der unrechtmäßigen Tötung von Tieren sowie der fahrlässigen Körperverletzung an der Hundehalterin schuldig.
Ursprünglich war gegen den Mann ein Strafenbefehl über 55 Tagessätze zu je 60 Euro verhängt worden. Nach seinem Einspruch erhöhte sich die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Augsburg statt, wo der Richter die rechtlichen Grenzen aufzeigte, wann Jäger gegen Hunde in Jagdgebieten vorgehen dürfen.
In Bayern ist es Hunden grundsätzlich erlaubt, ohne Leine in Wäldern frei zu laufen, wobei die Regelungen in Deutschland regional variieren. Der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen lokalen Jagdgesetzen und den Rechten von Hundehaltern in ländlichen Gebieten.
Das Urteil setzt klare Grenzen, unter welchen Umständen Jäger Hunde auf ihrem Grund legal erschießen dürfen. Das Gericht bestätigte, dass die Tiere im Moment des Schusses aktiv Wild verfolgen müssen. Die erhöhte Strafe für den Jäger unterstreicht die Schwere der Vorwürfe, darunter die Verletzung der Halterin und die widerrechtliche Tötung der Hunde.






