Landshut passt Grundsteuer an: Neue Hebesätze seit Januar 2024 gültig
Elwira SpeerLandshut passt Grundsteuer an: Neue Hebesätze seit Januar 2024 gültig
Der Stadtrat von Landshut hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B angepasst. Die Entscheidung fiel in der Oktober-Sitzung 2024. Die Änderungen sind das Ergebnis jahrelanger Reformen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und neue Landesgesetze vorangetrieben wurden.
Den Anstoß gab ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Dieses hatte eine Überarbeitung der Grundsteuerberechnung gefordert, um automatische Erhöhungen durch steigende Immobilienpreise zu verhindern. Als Reaktion verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz, das ein Flächenmodell einführte.
Im Frühjahr 2024 brachte die CSU-Fraktion im Stadtrat einen Antrag auf Anpassung der Landshuter Hebesätze ein. Der Rat setzte die Grundsteuer A schließlich auf 295 Prozent und die Grundsteuer B auf 483 Prozent fest. Anfang Januar verschickte das städtische Steueramt rund 30.000 Bescheide – was zu einem hohen Anrufaufkommen von etwa 150 Gesprächen pro Tag in Januar und Februar führte. Bis März ging die Zahl der Anfragen auf etwa 50 pro Tag zurück.
Von den 30.000 Bescheiden wurden lediglich rund 200 Widersprüche eingelegt. Neun dieser Fälle werden nun von der Regierung von Niederbayern geprüft.
Die neuen Sätze sind bereits in Kraft getreten. Durch die Reform sind die Steuerberechnungen nicht mehr direkt an die Schwankungen der Marktwerte gekoppelt. Mit den Anpassungen des Stadtrats soll die Belastung durch die Grundsteuer für die Landshuter Bürgerinnen und Bürger stabilisiert werden.






