Mann tritt Taube in Kulmbach zu Tode – jetzt droht ihm Haftstrafe
Birgitta SchulzTaube durch Tritt getötet - Untersuchungen nach Tierschutzgesetz - Mann tritt Taube in Kulmbach zu Tode – jetzt droht ihm Haftstrafe
In Kulmbach, Bayern, wurde ein Mann angeklagt, nachdem Zeugen beobachtet hatten, wie er eine Taube zu Tode trat. Der Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag an einem Imbissstand auf dem Holzmarkt der Stadt. Die Polizei wurde alarmiert und nahm den Verdächtigen umgehend fest.
Der Angriff begann, als der Mann das Tier in den Schwanz trat. Anschließend schlug er es mit solcher Wucht, dass die Taube starb. Umstehende griffen ein, hielten den Mann fest und übergaben ihn später den Beamten.
Der Beschuldigte muss sich nun wegen Verstößen gegen das deutsche Tierschutzgesetz verantworten. Dieses verbietet das Töten oder das Zufügen unnötiger Leiden an Wirbeltieren. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft oder ein hohes Bußgeld.
Die Behörden haben keine weiteren Details zu dem Verdächtigen oder möglichen Motiven bekannt gegeben. Der Fall wird nun durch das Justizsystem bearbeitet; eine Gerichtsentscheidung wird in Kürze erwartet.






