Merz blockiert Wahlalter 16: Warum 18-Jährige weiterhin allein wählen dürfen
Birgitta SchulzMerz blockiert Wahlalter 16: Warum 18-Jährige weiterhin allein wählen dürfen
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ausgeschlossen. Diese Entscheidung trifft er trotz wachsender Forderungen nach einer Reform und bestehender Regelungen in einigen Bundesländern, die jüngeren Wählerinnen und Wählern bereits die Teilnahme ermöglichen. Merz argumentiert, dass das 18. Lebensjahr weiterhin das richtige Alter für volle politische Rechte sei – einschließlich der Möglichkeit, sich selbst zur Wahl zu stellen.
Aktuell liegt das Mindestalter für die Teilnahme an Bundestagswahlen in Deutschland bei 18 Jahren. Allerdings gestatten mehrere Bundesländer 16-Jährigen, an Kommunal- und Landeswahlen teilzunehmen. Dieselbe Altersgruppe darf zudem bei Wahlen zum Europäischen Parlament ihre Stimme abgeben.
Merz hinterfragt, warum nur das aktive Wahlrecht – also das Recht zu wählen – gesenkt werden solle, nicht aber das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich wählen zu lassen. Er ist der Überzeugung, dass beide Rechte weiterhin an die Volljährigkeit und damit an das 18. Lebensjahr geknüpft bleiben sollten, da dies den Zeitpunkt der vollen rechtlichen Verantwortung markiere. Zwar gibt er an, für Gegenargumente offen zu sein, doch bisher habe ihn die Debatte nicht überzeugt.
Der Kanzler bleibt skeptisch gegenüber einer Herabsetzung des Wahlalters für Bundestagswahlen. Seine Haltung bedeutet, dass die bestehenden Regeln des Bundestags vorerst unverändert bleiben – die Schwelle von 18 Jahren für Wahlberechtigung und Wählbarkeit bleibt damit bestehen. Merz’ Position knüpft politische Rechte an die Volljährigkeit und sorgt so für eine einheitliche Regelung von Wahl- und Kandidaturalter. Die Entscheidung berührt nicht die bereits bestehenden landesweiten Regelungen, die jüngeren Wählerinnen und Wählern die Teilnahme ermöglichen.






