Neue LPG-Prüfpflicht für Freizeitfahrzeuge: Bußgelder drohen bei Fristversäumnis
Ben NetteNeue LPG-Prüfpflicht für Freizeitfahrzeuge: Bußgelder drohen bei Fristversäumnis
Eine neue Verordnung schreibt vor, dass Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauten Flüssiggas-Anlagen (LPG) regelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen. Besitzer benötigen ein gültiges Gasprüfzertifikat – die erste Frist hierfür endete am 19. Juni 2025. Wer diese versäumt hat, muss mit Bußgeldern und möglichen Eintragungen im Fahreignungsregister rechnen.
Die Regelung betrifft alle Freizeitmobile mit fest installierten LPG-Systemen. Die Überprüfung muss alle zwei Jahre erfolgen und darf nur von zertifizierten Werkstätten oder mobilen Diensten durchgeführt werden. Ab März 2026 sind rund 1.200 zugelassene Anbieter im zentralen Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verzeichnet.
Die Kontrolle umfasst das gesamte Gassystem, einschließlich Dichtheitsprüfungen und Funktionskontrollen. Ein Versäumnis der Frist gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro geahndet. Bei überfälligen Prüfungen drohen zudem höhere Strafen sowie Punkte in Flensburg.
Unterdessen hat die Europäische Kommission verschärfte Maßnahmen für ältere Fahrzeuge vorgeschlagen. Künftig könnten jährliche Pflichtuntersuchungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren eingeführt werden. Der ADAC kritisiert jedoch die zweijährigen LPG-Prüfungen als überzogen und hält jährliche Kontrollen für unverhältnismäßig.
Die neue LPG-Sicherheitsregelung bleibt ohne Übergangsphase in Kraft. Fahrzeugbesitzer müssen die zweijährigen Prüfintervalle einhalten, um Bußgelder zu vermeiden. In ganz Deutschland sind zertifizierte Werkstätten nun für die vorgeschriebenen Kontrollen ausgerüstet.






