Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Sozialbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Ben NetteNürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Sozialbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Ein Nürnberger Amtsgericht hat den Inhaber eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt, weil er Sozialversicherungsträger betrogen hat. Das Urteil folgt einer Verurteilung wegen vorenthaltenen Lohns und hinterzogener Beiträge über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig.
Der Angeklagte, der zugleich Geschäftsführer eines zweiten Unternehmens war, wurde in 193 Fällen des Lohnvorenthalts und der Untreue schuldig gesprochen. Zwischen 2017 und 2022 meldete er mehrere Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung an und leitete deren Löhne um.
Um das System zu verschleiern, behauptete er fälschlicherweise, einige Beschäftigte würden zusätzlich geringfügige Beschäftigungen – sogenannte Minijobs – ausüben, die in der Regel von Sozialabgaben befreit sind. Zwar ermöglichen Minijobs eine optionale Befreiung von Rentenbeiträgen, doch nutzte der Inhaber diese Regelung aus, um rund 59.000 Euro an fälligen Abgaben zu umgehen.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 50 Euro. Die Gesamtstrafe spiegelt das Ausmaß des Betrugs und die lange Dauer wider, in der die Mitarbeiter ohne ausreichenden Schutz blieben.
Die Verurteilung bestätigt die systematische Umgehung der Sozialversicherungspflichten durch den Inhaber. Die Beschäftigten waren ohne ordnungsgemäßen Versicherungsschutz, während die Träger 59.000 Euro an ausstehenden Beiträgen verloren. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.






