Pflegekosten vermeiden: Warum Immobilienübertragung an Kinder riskant sein kann
Birgitta SchulzReichtum schützen: Wie man Omas Haus vor dem Verkauf bewahren kann (stern+) - Pflegekosten vermeiden: Warum Immobilienübertragung an Kinder riskant sein kann
In Deutschland übertragen Eltern oft frühzeitig Immobilien an ihre Kinder, um ihr Vermögen vor künftigen Pflegekosten zu schützen. Doch strenge Regeln legen fest, wann und in welchem Umfang Kinder zur Kasse gebeten werden dürfen. Der Staat kann übertragenes Vermögen sogar zurückfordern, wenn die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor Pflegebedürftigkeit erfolgte.
Nach deutschem Recht müssen Pflegebedürftige zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen – dazu zählen Immobilien, Ersparnisse und Renten. Lediglich ein "Schonvermögen" von 10.000 Euro bleibt unangetastet. Erst wenn diese Mittel sowie staatliche Leistungen aufgebraucht sind, können Kinder herangezogen werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt klare Grenzen: Kinder müssen nur dann zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Selbst in diesem Fall sind sie nicht die erste Instanz. Manche Familien übertragen vorsorglich Immobilien, um spätere Ansprüche zu umgehen – doch der Staat kann solche Transaktionen bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen.
Ein legaler Umweg ist die Einräumung eines Nießbrauchrechts: ein lebenslanges Nutzungs- oder Gewinnrecht an der Immobilie. Damit können Eltern weiterhin im Haus wohnen oder Mieteinnahmen behalten, ohne rechtlich Eigentümer zu sein. Diese Strategie schützt Vermögen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Frühzeitige Immobilienübertragungen können Pflegekostenrisiken mindern – entscheidend sind jedoch der richtige Zeitpunkt und die rechtliche Absicherung. Die Heranziehung von Kindern bleibt einkommensabhängig und greift erst, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind. Die Zehn-Jahres-Frist für Rückforderungen erfordert von Familien sorgfältige Planung, um unerwartete Forderungen zu vermeiden.






