17 March 2026, 06:14

Venezolanerin auf A6 festgenommen: Illegale Einreise nach Deutschland gescheitert

Handschriftlicher Aufruf für irische Katholiken, in Schwarz auf leicht zerknittertem Papier mit weißem Rand.

Venezolanerin auf A6 festgenommen: Illegale Einreise nach Deutschland gescheitert

30-jährige Venezolanerin auf A6 bei Waidhaus festgenommen – Verdacht auf illegale Einreise nach Deutschland

Eine 30-jährige Frau aus Venezuela ist auf der Autobahn A6 in der Nähe von Waidhaus festgenommen worden, als sie versucht haben soll, illegal nach Deutschland einzureisen. Bundespolizisten hielten sie bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle an, nachdem sie ohne gültige Reisedokumente aus Tschechien eingereist war.

Die Frau reiste als Fahrgast in einem Fernbus, als die Behörden feststellten, dass ihr die Erlaubnis zur Einreise in den Schengen-Raum fehlte. Eine Überprüfung ihres Handys ergab, dass sie bereits in Spanien Asyl beantragt hatte. In ihrem Pass fand sich zudem ein Stempel des Ausländeramts Stuttgart, der sie aufforderte, die Schengenzone bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen.

Weitere Ermittlungen zeigten, dass gegen sie ein unbezahlter Bußgeldbescheid über 134,50 Euro vorlag, den das Amtsgericht Stuttgart im Juni 2025 wegen illegalen Aufenthalts verhängt hatte. Wegen des Verdachts auf versuchten illegalen Grenzübertritt beantragte die Bundespolizei ihre Inhaftierung, um das Dublin-Verfahren zu sichern – das ihre Überstellung nach Spanien vorsieht, dem gemäß EU-Recht für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständigen Land.

Ein Richter am Amtsgericht Weiden genehmigte die Haft bis Ende April. Am 13. März 2026 wurde die Frau in die Abschiebehaftanstalt nach Hof verlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seitdem die Federführung übernommen, um ihre Rückführung in Abstimmung mit den spanischen Behörden zu organisieren.

Die Frau bleibt vorerst in Haft, während das BAMF mit den spanischen Stellen über ihre Überstellung verhandelt. Stand 16. März 2026 liegen keine weiteren Informationen zu Spaniens Reaktion oder den nächsten Schritten vor. Der Fall folgt den üblichen Abläufen der Dublin-Verordnung für Asylsuchende mit vorherigen Anträgen in einem anderen EU-Staat.

Quelle