Bayern führt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen gegen Wohnungsnot ein
Birgitta SchulzNeue Transparenz zur Verhinderung von Missbrauch von Wohnraum - Bayern führt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen gegen Wohnungsnot ein
Bayern hat neue Vorschriften zur Regulierung von Kurzzeit-Ferienwohnungen verabschiedet. Die Maßnahmen führen ein digitales Registrierungssystem ein, um der Wohnungsnot in touristischen Ballungsräumen entgegenzuwirken. Das Gesetz tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Der Landtag verabschiedete das Gesetz zur Verhinderung des Wohnraummissbrauchs, um die zweckentfremdete Nutzung von Wohnimmobilien für den Tourismus einzudämmen. Künftig müssen Vermieter, die ihre Unterkünfte auf Plattformen wie Airbnb anbieten, sich zunächst bei den örtlichen Behörden registrieren. Anschließend ist eine Registriernummer auf der Buchungsplattform anzugeben, bevor die Unterkunft inseriert werden darf.
Das Gesetz stärkt zudem die Kontrollmöglichkeiten der Kommunen, indem es ihnen Zugang zu einem EU-weiten Datenaustauschnetzwerk gewährt. Dadurch können sie Angebote überwachen und gegen illegale Vermietungen vorgehen. Kritiker argumentieren, dass Kurzzeitvermietungen die Wohnungsnot in Städten wie München verschärft hätten, wo die Nachfrage nach langfristigen Mietwohnungen weiterhin hoch bleibt.
Die Neuregelungen entsprechen einer EU-Verordnung, die mehr Transparenz auf dem Mietmarkt schaffen soll. Zwar verfügen einige bayerische Städte bereits über lokale Registrierungssysteme, doch die neuen Vorschriften schaffen nun ein einheitliches Vorgehen im gesamten Bundesland.
Ab dem kommenden Jahr gilt die Registrierungspflicht für alle Anbieter von Kurzzeitunterkünften. Die Kommunen erhalten damit wirksamere Instrumente, um Wohnraumgesetze durchzusetzen und illegale Touristenvermietungen einzudämmen. Ziel des Systems ist es, in stark nachgefragten Gebieten mehr Wohnraum für langfristige Mieter freizumachen.






