30 March 2026, 08:14

Bayerns Städte dulden skandalöses Gehwegparken trotz Verbots und Gefahren

Schwarz-weiß-Foto einer belebten Stadtstraße in München, Deutschland mit Fußgängern, Fahrzeugen, Gebäuden, Bäumen und einem klaren Himmel, mit Text unten.

Parken auf Gehwegen oft geduldet in Bayern - Bayerns Städte dulden skandalöses Gehwegparken trotz Verbots und Gefahren

Gewegparken bleibt in Bayern ein flächendeckendes Problem – obwohl es in den meisten Fällen verboten ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet die anhaltende Duldung dieser Praxis als "skandalös" und warnt, dass sie Fußgänger:innen gefährdet.

Nach deutschem Recht dürfen Autofahrer:innen nur dann auf Gehwegen parken, wenn dies durch entsprechende Schilder ausdrücklich erlaubt ist. Zudem müssen die Gehwege mindestens 2,5 Meter breit sein, um eine sichere Passage für alle zu gewährleisten. Doch in den meisten Großstädten Bayerns wird illegal geparkt – und das ohne Konsequenzen.

In Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg ist das Parken auf Gehwegen erlaubt, sofern mindestens 1,5 Meter Platz für Fußgänger:innen bleiben. Fürth und Erlangen haben eigene Mindestabstände festgelegt – 1,3 Meter beziehungsweise 1,8 Meter. Nur Regensburg und Würzburg haben das Gehwegparken komplett verboten.

München kündigt zwar strengere Regeln an, doch Kritiker:innen halten die bisherigen Maßnahmen für unzureichend. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass Gehwegparken nicht nur gefährlich, sondern auch eindeutig rechtswidrig sei. Dennoch hat keine der acht größten bayerischen Städte konkrete Pläne, die geduldete Praxis vor dem Inkrafttreten der bundesweiten Regelungen 2026 abzuschaffen.

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Die aktuelle Handhabung setzt Fußgänger:innen – besonders in engen oder stark frequentierten Bereichen – unnötigen Risiken aus. Ohne strengere Kontrollen oder politische Änderungen wird das illegale Parken auf Gehwegen voraussichtlich bis zum Stichtag 2026 weitergeduldet. Bis dahin gelten in Städten wie München, Nürnberg und anderen weiterhin uneinheitliche und lückenhafte Vorschriften.

Quelle