22 March 2026, 00:14

Bund und Länder lockern Agrarregeln – doch EU-Umweltstreit bleibt ungelöst

Eine Graslandschaft mit grünem Gras und keinen sichtbaren Bäumen oder Sträuchern.

Bund und Länder lockern Agrarregeln – doch EU-Umweltstreit bleibt ungelöst

Bund und Länder einigen sich auf Lockerungen für Landwirte – Streit um EU-Umweltvorschriften und Tierhaltungs-Subventionen bleibt bestehen

Die Bundesregierung und die Länder haben zentrale Beschlüsse gefasst, um die landwirtschaftlichen Vorschriften zu erleichtern und Rechtssicherheit für Landwirte zu schaffen. Zu den Änderungen gehören Ausnahmen für kleine Betriebe, Anpassungen bei den Grünlandregelungen sowie eine Verschiebung der Diskussionen über die Düngestrategie. Gleichzeitig bleiben Konflikte um EU-Umweltschutzgesetze und Subventionen für die Tierhaltung ungelöst.

Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften vor Beginn der Düngeperiode 2027 zu vereinfachen. Doch in grundsätzlichen Umwelt- und Tierschutzfragen gibt es weiterhin keine Einigung.

Erleichterungen für kleine Betriebe und Grünlandregeln Ab dem 1. Januar 2026 entfallen für Höfe unter 30 Hektar die Kontrollen und Sanktionen zur Fruchtfolge nach GLÖZ 7 – rückwirkend. Damit erhalten kleinere Betriebe Entlastung. Zudem müssen Landwirte dauerhaftes Grünland oder Kleegras nicht umbrechen, wenn die Fläche bis zu diesem Stichtag im Mehrfachantragssystem als Ackerland gemeldet war.

Die bisherige fünfjährige Umwandlungsfrist für Grünland wird auf sieben Jahre verlängert, ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2026. Zudem darf Brachefläche nach GLÖZ 6 künftig ohne gesonderten Antrag zur Schädlingsbekämpfung genutzt werden – etwa gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Diese Anpassungen folgen einer Bund-Länder-Vereinbarung, die klare Fristen für die Grünlandumwandlung festlegt.

Düngestrategie soll bis 2027 stehen – Milchmengenreduzierung scheitert Eine hochrangige Arbeitsgruppe wird auf der Herbst-Agrarministerkonferenz Ende September eine Düngestrategie vorlegen. Die Richtlinien sollen vor der Düngeperiode 2027 finalisiert werden, um Landwirten Planungssicherheit zu geben. Doch nicht alle Vorschläge fanden Zustimmung: Der Plan Niedersachsens für eine freiwillige Milchmengenreduzierung ohne Ausgleichszahlungen scheiterte an der Mehrheit.

Streit um Tierwohl-Subventionen und EU-Naturschutzrecht Zudem gab es keine Einigung bei den Fördermitteln für stallbauliche Maßnahmen zur Tierwohl-Verbesserung. Das Thema bleibt damit weiter offen. Neun Bundesländer, darunter Sachsen, lehnen das EU-Naturschutzgesetz (Nature Restoration Law, NRL) offiziell ab. In einem Schreiben an Umweltkommissarin Jessika Roswall vom 29. Oktober 2025 forderten sie, die Fristverlängerung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht nur auf kleine, sondern auch auf mittelgroße und große Unternehmen auszuweiten. Andernfalls drohten sie, ihre Ablehnung aufrechtzuerhalten.

Auch beim EU-Naturschutzgesetz selbst konnte keine Einigung erzielt werden – seine künftige Umsetzung bleibt damit ungewiss.

Fazit: Entlastung für kleine Betriebe, aber weitere Verhandlungen nötig Die neuen Regelungen bringen kleine Höfe sofort entlastende Erleichterungen, und die verlängerte Umwandlungsfrist sowie die vereinfachte Schädlingsbekämpfung reduzieren den bürokratischen Aufwand. Doch die ungelösten Konflikte um Tierhaltungssubventionen und EU-Umweltvorschriften erfordern weitere Verhandlungen.

Priorität hat nun die Düngestrategie, die bis Ende September vorliegen soll, um vor 2027 Klarheit zu schaffen. Gleichzeitig zeigt der Widerstand gegen das EU-Naturschutzgesetz, wie angespannt das Verhältnis zwischen regionaler und europäischer Agrarpolitik bleibt.

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