Christian Nerlinger nach Trunkenheitsfahrt mit 1,06 Promille verurteilt
Dörthe KrauseChristian Nerlinger nach Trunkenheitsfahrt mit 1,06 Promille verurteilt
Ehemaliger Nationalspieler und FC-Bayern-Legende Christian Nerlinger nach Trunkenheitsfahrt zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt
Der frühere deutsche Nationalspieler und FC-Bayern-München-Ikone Christian Nerlinger ist nach einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt worden. Am 2. Juli 2025 war er im Münchner Stadtteil Grünwald mit überhöhtem Alkoholpegel über eine rote Ampel gefahren. Der Fall sorgt wegen seiner prominenten Vergangenheit beim Verein und in der Nationalmannschaft für Aufmerksamkeit.
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 2. Juli, als Nerlinger von der Polizei gestoppt wurde, nachdem er ein rotes Licht missachtet hatte. Die Tests ergaben einen Blutalkoholwert von 1,06 Promille – deutlich über der in Deutschland gültigen Grenze. Nach deutschem Recht können Fahrer bereits ab 0,3 Promille belangt werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Obwohl bei dem Vergehen niemand verletzt wurde, leiteten die Staatsanwälte umgehend ein Verfahren ein. Sie forderten eine Strafe von 20.000 Euro, die Nerlinger ohne Widerspruch akzeptierte. Als Teil der Sanktion erhielt er zudem ein dreimonatiges Fahrverbot.
Nerlinger, der in den letzten Jahren durch scharfe Kritik am FC Bayern München aufgefallen war, hat sich zu dem Vorfall bisher nicht öffentlich geäußert – abgesehen von der Annahme des Urteils. Dass er auf eine Berufung verzichtet, deutet darauf hin, dass er die Angelegenheit schnell hinter sich lassen möchte.
Die Geldstrafe und das Fahrverbot bilden den rechtlichen Abschluss von Nerlingers Vergehen. Sein Fall unterstreicht die strengen Alkoholgrenzen im Straßenverkehr in Deutschland, die selbst für Prominente gelten. Der ehemalige Mittelfeldspieler wird seine Strafe nun ohne weiteren Widerspruch antreten.






