Deutschlands endlose Suche nach einem Atommüll-Endlager geht weiter
Deutschland sucht weiterhin nach einem dauerhaften unterirdischen Standort für die Lagerung seines hochradioaktiven Atommülls. Im Auswahlverfahren wurden mögliche Gebiete auf etwa 25 Prozent der Landesfläche eingegrenzt, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Behörden warnen, dass die derzeitigen Zwischenlager keine langfristige Sicherheit bieten.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) leitet die Suche nach einem tiefengeologischen Endlager. Bisher wurden Regionen in Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeschlossen. Für die verbleibenden 25 Prozent Deutschlands gibt es jedoch noch keine konkreten geologischen oder topografischen Kriterien. Im Fokus stehen weiterhin die 2020 als günstig eingestuften Teilgebiete, wobei ab Herbst 2026 zusätzliche B-Kategorien-Gebiete untersucht werden sollen.
In der zweiten Phase des Auswahlverfahrens sind geophysikalische Untersuchungen und Erkundungsbohrungen vorgesehen. Bis Ende 2027 will die BGE konkrete Standortregionen vorschlagen. Die finale Entscheidung treffen anschließend Bundestag und Bundesrat – rechtlich verbindlich bis zum Jahr 2050.
Unterdessen lagern in Deutschlands 16 Zwischenlagern – meist an ehemaligen Atomkraftwerksstandorten – über 130.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall. Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) verwaltet den Großteil dieser Standorte, während das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Genehmigungen zuständig ist. Die täglichen Betriebsabläufe liegen in der Hand der Landesbehörden, unterstützt durch Sicherheitsbewertungen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).
In den kommenden Jahrzehnten wird mit zusätzlichem Atommüll gerechnet. Bis 2080 erwartet Deutschland weitere 10.500 Metriertonnen hochradioaktiver Abfälle aus abgebrannten Brennelementen. Zudem steht die Rückführung von wiederaufbereitetem Atommüll an, der derzeit in Großbritannien und Frankreich gelagert wird.
Ohne ein betriebsbereites Endlager bleibt Deutschland auf Zwischenlager angewiesen, die nur begrenzten Schutz bieten. Die laufende Suche der BGE muss bis zum Stichtag 2050 eine sichere, dauerhafte Lösung finden. Die letzte Entscheidung obliegt schließlich den Bundesgesetzgebern.






