Dobrindts Beamten-Reform stößt auf scharfe Kritik und Verfassungszweifel
Elwira SpeerDobrindts Beamten-Reform stößt auf scharfe Kritik und Verfassungszweifel
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung für Bundesbeamte vorgeschlagen, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und die Berechnung der Einkommen anpasst. Der Gesetzentwurf stößt jedoch bei Vertretern des öffentlichen Dienstes auf Kritik, die Teile des Plans als ungerecht und möglicherweise verfassungswidrig bezeichnen.
Nach dem neuen Vorschlag würden Berufsanfänger im öffentlichen Dienst künftig in die zweite statt in die erste Gehaltsstufe eingruppiert werden. Zudem wird das langjährige Prinzip des „Alleinverdienerhaushalts“ aufgegeben: Bei der Gehaltsberechnung soll künftig ein fiktives Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden. Kritiker monieren, dass dieser Faktor außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten liege und daher nicht die Bezahlung beeinflussen dürfe.
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) begrüßt die Reform zwar grundsätzlich, fordert aber erhebliche Nachbesserungen. Er verweist auf zwei verfassungsrechtliche Bedenken: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die individuelle Leistung knüpft, sowie die Differenzierungsregel, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt. Laut Analyse des DBB erfüllt der aktuelle Entwurf diese Anforderungen nicht – insbesondere in der B-Besoldung, wo der vorgeschlagene Unterschied von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 als unzureichend gilt.
Zudem kritisiert der DBB, dass Beamte in höheren Besoldungsgruppen (B-Stufen) im Vergleich zu denen der A-Skala geringere Gehaltserhöhungen erhalten würden. Auf Nachfrage zu diesen Ungleichheiten lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab. Der Beamtenbund pocht nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede, bevor der Gesetzentwurf weiter voranschreitet.
Ziel der geplanten Besoldungsreform ist es zwar, die Einstiegsgehälter zu erhöhen und die Einkommensberechnung anzupassen. Doch die Einwände des DBB zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen und ungleichen Erhöhungen deuten darauf hin, dass der Entwurf noch überarbeitet werden muss. Das Ergebnis wird maßgeblich darüber entscheiden, wie die Bezahlung im öffentlichen Dienst künftig strukturiert und bewertet wird.






