Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit geht weiter
Ben NetteErmittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit geht weiter
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um Hamado Dipama ging – ein Mitglied des BR-Rundfunkrats und professioneller Antidiskriminierungsberater. Müller begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch die emotionale und finanzielle Belastung, die die Verteidigung gegen seiner Ansicht nach haltlose Vorwürfe mit sich gebracht habe.
Der Streit begann, als Müller zwei Beiträge veröffentlichte, in denen er Dipamas Flüchtlingsstatus infrage stellte. In einem Post verwies er auf Dipamas Pläne, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um an der Einweihung eines Mausoleums zu Ehren des ehemaligen Militärdiktators Thomas Sankara teilzunehmen. Müller deutete an, dies könnte Dipamas Anspruch auf Flüchtlingsschutz untergraben, der ihm nach seiner Flucht aus München 2022 als Gegner des damaligen Machthabers Blaise Compaoré gewährt worden war.
Müller bezog sich zudem auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag von Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor der Begriff später in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Angesichts der Vorwürfe "angeblich rassistischer Äußerungen" zog Müller die Kanzlei Hoecker hinzu, um sich gegen die Beleidigungsklage zu verteidigen.
Während des Verfahrens beschrieb Müller die Ermittlungen als emotional zermürbend. Er betonte, dass der Einschüchterungseffekt weitaus größer ausgefallen wäre, hätte der ÖRR-Blog nicht bereits als etablierte Plattform gegolten. Zudem wies er auf ein strukturelles Ungleichgewicht im Rechtssystem hin, bei dem Beschuldigte hohe Kosten tragen müssten, um unbegründete Vorwürfe abzuwehren, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen.
Dipama hat zudem Verleumdungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo eingereicht. Die Einstellung des Verfahrens gegen Müller beendet zumindest diese juristische Auseinandersetzung.
Mit dem Abschluss der Ermittlungen kann Müller seine Arbeit ohne die Drohung rechtlicher Konsequenzen wegen dieser Beiträge fortsetzen. Das Ergebnis lässt jedoch offene Fragen zu den weiteren Auswirkungen von Beleidigungsklagen auf die öffentliche Debatte zurück. Dipamas andere rechtliche Schritte gegen Medienhäuser bleiben derweil anhängig.






