20 April 2026, 04:13

Gericht kippt 500-Euro-Rechnung für Steinschlag an Tesla-Mietwagen

Ein schwarzer Bentley Continental GT V8 S, der auf einer Straße vor einem modernen Gebäude mit Glaswänden und -türen geparkt ist, mit Text und Papieren auf dem Glas.

Gericht kippt 500-Euro-Rechnung für Steinschlag an Tesla-Mietwagen

Ein Tesla-Mieter hat einen Rechtsstreit gegen eine Autovermietung gewonnen, nachdem ihm 500 Euro für einen Steinschlag in der Windschutzscheibe in Rechnung gestellt worden waren. Das Amtsgericht München urteilte am 29. April 2024, dass Fahrer für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden können, da es sich um ein "unabwendbares Ereignis" handele.

Der Fall begann, als der Kläger ein Tesla-Fahrzeug bei einem gewerblichen Anbieter mietete. Bei der Rückgabe des Wagens wurde ihm eine Rechnung über 500 Euro für einen kleinen Steinschlag in der Frontscheibe präsentiert. Der Mietvertrag enthielt eine Klausel, wonach der Kunde solche Kosten über eine pauschale Selbstbeteiligung tragen müsse.

Das Gericht prüfte die Vertragsbedingungen und kam zu dem Schluss, dass die Klausel unwirksam sei. Laut Urteil (Aktenzeichen: 231 C 10607/24) stelle ein Steinschlag ein typisches Verkehrsrisiko dar – insbesondere auf Autobahnen –, das vom Fahrer nicht beeinflusst werden könne. Die Richter entschieden zudem, dass jede vertragliche Regelung, die den Mieter ohne Verschulden haftbar mache, ungültig sei.

In der Folge gab das Gericht der Klage vollumfänglich statt. Der Beklagte wurde verpflichtet, die 500 Euro zu erstatten und die Prozesskosten des Klägers zu übernehmen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Mietkunden haften nicht automatisch für Steinschläge an gemieteten Fahrzeugen. Die Entscheidung erklärt zudem ähnliche Klauseln in Mietverträgen für unwirksam und schützt Fahrer so vor ungerechtfertigten Forderungen für unvermeidbare Schäden.

Quelle