Gericht stoppt Netto-Werbung für E-Zigaretten wegen irreführender Aussagen
Dörthe KrauseGericht verbietet Discounter-Werbeanpreisungen zu E-Zigaretten - Gericht stoppt Netto-Werbung für E-Zigaretten wegen irreführender Aussagen
Ein deutsches Gericht hat der Discount-Supermarktkette Netto untersagt, bestimmte Werbeaussagen für E-Zigaretten auf ihrer Website zu verwenden. Das Urteil folgt auf eine Klage der Nichtraucherorganisation Verband Pro Rauchfrei, die argumentierte, die Werbung täusche Verbraucher über die Risiken des Dampfens hinweg. Die nun rechtskräftige Entscheidung setzt strengere Grenzen dafür, wie solche Produkte im Internet beworben werden dürfen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Januar eine einstweilige Verfügung erlassen, die mittlerweile in ein endgültiges Verbot umgewandelt wurde. Konkret untersagte es Netto, Formulierungen wie "entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen" oder "eine große Auswahl an Geschmacksrichtungen" zu nutzen. Die Richter urteilten, dass solche Aussagen die gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten verharmlosten.
Zudem blockierte das Gericht Wendungen wie "für alle Zielgruppen geeignet, von Dampf-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern". Selbst das Wort "geeignet" wurde als problematisch eingestuft, da es eine breite Attraktivität suggeriere, ohne auf die Gefahren des Rauchens hinzuweisen. Der Fall (Aktenzeichen 3 U 30/25) war vom Verband Pro Rauchfrei eingereicht worden, der vorwarf, dass solche Werbung zur Verharmlosung der Risiken des Dampfens beitrage.
In dem Urteil wurden keine weiteren Unternehmen genannt; es bezieht sich ausschließlich auf die Online-Marketingpraktiken von Netto. Die Entscheidung stärkt die bestehenden Beschränkungen für die Bewerbung von E-Zigaretten und verlangt deutlichere Hinweise auf mögliche gesundheitliche Schäden.
Netto muss die beanstandeten Formulierungen nun umgehend von seiner Website entfernen. Das Urteil deutet zudem auf eine verschärfte Durchsetzung der Werberegeln für Vaping-Produkte in Deutschland hin. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall Präzedenzwirkung für künftige Klagen gegen ähnliche Marketingstrategien haben könnte.
Schlüssel-Schritte vor Gericht verbietet Netto-Werbespots für E-Zigaretten
Die Anti-Rauchgruppe Pro Rauchfrei hat am 30. November 2025 Netto's umstrittene E-Zigaretten-Werbung entdeckt. Sie haben einen Abmahnbescheid ausgestellt, den der Einzelhändler ignoriert hat. Die Vereinigung hat daraufhin beim Oberlandesgericht Bamberg einen einstweiligen Verfügungsantrag gestellt. Das Gericht hat am 4. Februar 2026 (Aktenzeichen: 3 UKl 30/25 e) zwei von drei beanstandeten Werbeelementen verboten. Netto hat trotz Warnungen Formulierungen wie 'geeignet für alle Zielgruppen' nicht entfernt.






