Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagte dem Magazin die Veröffentlichung zentraler Vorwürfe, darunter Behauptungen über KI-generierte Pornografie. Das Urteil folgt auf Ulmens rechtliche Schritte zum Schutz seines Rufs und zur Verhinderung dessen, was seine Anwälte als Vorverurteilung in der öffentlichen Diskussion bezeichnen.
Ulmen hatte Der Spiegel erstmals im April vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Im Mai entschied dieses Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun jedoch Teile dieses Urteils gekippt.
Das Gericht verbot Der Spiegel die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte. Die Richter urteilten, dass diese Äußerungen zum „höchstschützenswerten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ gehörten. Zudem sahen sie keine ausreichenden Beweise für die Behauptung, Ulmen habe KI-generierte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet.
Das Magazin darf weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Gewalt vorwirft. Sie behauptet zudem, er habe gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt, sie in Telefonaten imitiert und sexuelle Gespräche mit anderen Männern geführt.
Unterdessen haben sich Politiker zur grundsätzlichen Thematik geäußert. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Konservative Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordern verbindliche Klarnamenpflichten im Internet. Auch SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sprachen sich für strengere Regulierungen zum Missbrauch von KI aus.
Das Urteil stellt eine Niederlage für Der Spiegel dar, erlaubt dem Magazin aber weiterhin eine eingeschränkte Berichterstattung über den Fall. Für Ulmen und seine Kanzlei Schertz-Bergmann bedeutet es einen juristischen Erfolg, mit dem sie die Objektivität der öffentlichen Debatte wiederherstellen wollen. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten in Fällen digitalen Missbrauchs.






