Kreuzlinger Prozess: Angeklagter schießt dreimal auf Geschäftspartner – Urteil erwartet
Elwira SpeerKreuzlinger Prozess: Angeklagter schießt dreimal auf Geschäftspartner – Urteil erwartet
In Kreuzlingen, Schweiz, muss sich ein 51-jähriger Mann wegen dreifachen Schusses auf seinen Geschäftspartner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als hinrichtungsähnlichen Mord ein. Das Urteil wird für Mittwochnachmittag erwartet.
Der Vorfall ereignete sich während eines Streits über Auslandsinvestitionen. Der Angeklagte räumte ein, in einer "Kurzschlussreaktion" gehandelt zu haben. Sein Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe von fünf Jahren und bestritt, dass die Tat als Mord zu werten sei.
Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigung konterte mit der Forderung nach höchstens zehn Jahren und wies den Mordvorwurf zurück. Unterdessen bestand der Anwalt der Opferfamilie auf eine Verurteilung wegen Mordes und verlangte die höchstmögliche Strafe.
Das Gericht lehnte es schließlich ab, die Anklage auf Mord zu verschärfen. Gleichzeitig wurde ein vollständiger Einstellungsantrag abgelehnt, sodass das Verfahren bis zum Schluss fortgeführt wurde.
Nun wartet der Prozess auf das endgültige Urteil, das für Mittwoch ansteht. Die Staatsanwaltschaft beantragt 15 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung, während die Verteidigung eine mildere Strafe anstrebt. Die Familie des Opfers besteht weiterhin auf eine Verurteilung wegen Mordes.






