21 April 2026, 04:19

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte – jetzt bewerben

Schwarß-weißes Porträt von Richter James S. Manning in einem Anzug und Krawatte mit Text unten, der "Richter James S Manning" lautet.

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte – jetzt bewerben

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte

Der Landkreis Fürth sucht Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter an Verwaltungsgerichten mitwirken möchten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre – vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030. Ab sofort können sich interessierte und qualifizierte Personen bewerben, um gemeinsam mit Berufsrichtern an gerichtlichen Verfahren teilzunehmen.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fürth haben. Ausgeschlossen sind bestimmte Berufsgruppen, darunter Abgeordnete, Richter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Beamte, Militärangehörige und Rechtsanwälte.

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Interessierte können sich bis zum 13. September 2024 online unter https://xima.ourwebsite/frontend-server/form/provide/3452/ bewerben.

Auswahlverfahren und Aufgaben: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft der Kreistag die eingereichten Unterlagen und schlägt geeignete Kandidaten vor. Die endgültige Auswahl trifft das Verwaltungsgericht Ansbach. Die ausgewählten ehrenamtlichen Richter nehmen mit vollem Stimmrecht an Verhandlungen und Beratungen teil und arbeiten dabei gleichberechtigt mit den Berufsrichtern zusammen.

Alternativ können sich Bürgerinnen und Bürger auch persönlich im Landratsamt Fürth in die Vorschlagsliste eintragen lassen. Die Tätigkeit bietet die Möglichkeit, sich ohne juristische Vorkenntnisse direkt an lokalen Gerichtsentscheidungen zu beteiligen.

Die neuen ehrenamtlichen Richter treten ihr Amt im April 2025 an und wirken maßgeblich an der Gestaltung von verwaltungsgerichtlichen Urteilen im Landkreis Fürth mit. Das Bewerbungsfenster bleibt bis Mitte September für alle berechtigten Einwohner geöffnet.

Quelle