Neues Mobilitätsdatengesetz: Kostenloser Zugang zu Verkehrsinformationen ab 2026
Dörthe KrauseNeues Mobilitätsdatengesetz: Kostenloser Zugang zu Verkehrsinformationen ab 2026
Deutschland hat mit einem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Zugangs zu Mobilitätsdaten unternommen. Der Bundesrat verabschiedete am 3. Oktober 2024 das Mobilitätsdatengesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Ziel der Regelung ist es, der Öffentlichkeit hochwertige statische und dynamische Verkehrsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz garantiert den kostenlosen Zugang zu Mobilitätsdaten und fördert so neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Daten werden über die Mobilithek, die nationale Plattform für Mobilitätsdaten, bereitgestellt. Dazu gehören Angaben zu öffentlichem Nahverkehr, Taxis und Carsharing-Angeboten, was die intermodale Reiseplanung erleichtern soll.
Zur Koordinierung der Mobilitätsdaten wird beim Bundesanstalt für Straßenwesen eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet. Eine unabhängige Kontrollbehörde wird zudem bei der Bundesbehörde für Logistik und Mobilität angesiedelt. Kritik gibt es jedoch vonseiten des Bundesverbands Carsharing (BCS), der warnt, dass die Offenlegungsvorgaben den Wettbewerb verzerren könnten.
Unabhängig davon wird der Automobil-Experte Stefan Bratzel am 6. November 2024 im Mobility Circle in München den Mobilitätsdienstleistungsbericht vorstellen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat zudem angeregt zu prüfen, ob für bestimmte Datentypen eine Nutzerregistrierung vor dem Zugriff erforderlich sein sollte.
Das Mobilitätsdatengesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten. Es standardisiert die Datennutzung über verschiedene Verkehrsmittel hinweg und kommt sowohl Unternehmen als auch Reisenden zugute. Dennoch bleiben Bedenken hinsichtlich der möglichen Marktauswirkungen auf Carsharing-Anbieter bestehen.






