27 April 2026, 18:13

Rentner zahlen bald mehr Steuern: Warum der Freibetrag bis 2040 verschwindet

Eine 1923 deutsche Banknote mit der Aufschrift "Einhundert Millionen Mark".

Rentner zahlen bald mehr Steuern: Warum der Freibetrag bis 2040 verschwindet

Rentner in Deutschland sehen sich mit sich ändernden Steuerregeln konfrontiert, die ihre Freibeträge schrittweise reduzieren werden. Bis 2040 wird der Rentenfreibetrag auf null sinken – das bedeutet, dass ein größerer Teil ihres Einkommens versteuert werden muss. Eine aktuelle Aufschlüsselung zeigt, wie sich eine monatliche Rente von 1.600 Euro durch diese Anpassungen derzeit auswirkt.

2024 lag die durchschnittliche Rente in Deutschland bei 1.154 Euro pro Monat. Bei einem Bruttorentenbezug von 1.600 Euro monatlich unterliegen jedoch bereits 80 Prozent dieses Betrags der Steuer. Das ergibt eine jährliche steuerpflichtige Summe von 19.200 Euro.

Der steuerfreie Grundfreibetrag gilt für alle Steuerzahler, einschließlich Rentner. Zusätzliche Abzüge wie der Mietzuschuss und der Sonderausgaben-Pauschbetrag verringern die zu versteuernde Summe weiter. Bei einer Rente von 1.600 Euro sinkt der steuerpflichtige Betrag durch diese Anpassungen auf 13.120 Euro.

Anschließend werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Nach diesen Abzügen beläuft sich das endgültige zu versteuernde Renteneinkommen auf 13.258 Euro. Dieser Betrag wird dann mit dem geltenden Einkommensteuersatz besteuert.

Der Rentenfreibetrag selbst wird seit 2020 schrittweise abgebaut. Damals lag er noch bei 20 Prozent, doch er verringert sich jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Bis 2040 wird er vollständig entfallen, sodass Rentner keine steuerliche Entlastung mehr auf ihr Einkommen erhalten.

Die Änderungen bedeuten, dass Rentner mit der Zeit einen immer größeren Teil ihres Einkommens versteuern müssen. Zwar mindern Freibeträge und Abzüge derzeit noch die steuerpflichtige Summe, doch der schrittweise Wegfall des Rentenfreibetrags wird die Steuerlast in Zukunft erhöhen. Der endgültige zu versteuernde Betrag unterliegt dann dem regulären Einkommensteuersatz – mit Auswirkungen auf das Nettoeinkommen.

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