Wann ein vollständiger Erbausschluss in Deutschland möglich ist – und wann nicht
Birgitta SchulzWann ein vollständiger Erbausschluss in Deutschland möglich ist – und wann nicht
Deutsches Erbrecht setzt strenge Regeln für den vollständigen Ausschluss von der Erbschaft
Während eine einfache Enterbung möglich ist, erfordert der Entzug des Pflichtteils extreme Umstände. Die rechtlichen Hürden sind hoch – nur schwerwiegende Vergehen rechtfertigen einen solchen Schritt.
Nach deutschem Recht gibt es zwei Möglichkeiten, jemanden von der Erbschaft auszuschließen. Bei einer einfachen Enterbung verliert die Person zwar ihr Erbrecht, behält aber Anspruch auf den Pflichtteil. Der vollständige Entzug dieses Pflichtteils hingegen setzt weitaus gravierendere Gründe voraus.
Versuchter Mord am Erblasser, schwere Straftaten gegen ihn oder die grobe Verletzung von Unterhaltspflichten können eine vollständige Enterbung rechtfertigen. Auch eine strafgerichtliche Verurteilung mit Freiheitsstrafe kann als Begründung dienen. Doch selbst dann verlangt das Gesetz vorsätzliches Fehlverhalten – Unfälle oder kleinere Streitigkeiten reichen nicht aus.
Ein bloßer Kontaktabbruch genügt nicht. Die Gerichte prüfen zudem, ob der Erblasser die Tat vergeben hat, was eine frühere Enterbung rückgängig machen kann. In seltenen Fällen greift die vollständige Enterbung, wenn der Ausgeschlossene in einer psychiatrischen Klinik oder Reha-Einrichtung untergebracht ist und Auszahlungen für den Erben unzumutbar wären.
Viele Paare nutzen das Berliner Testament, um Erbschaften anders zu regeln. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und enterben die Kinder zunächst – diese behalten jedoch später Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Das Gesetz macht die vollständige Enterbung bewusst schwierig. Nur bei schwerem, vorsätzlichem Fehlverhalten kann jemand seinen Pflichtteil verlieren. Wer einen solchen Schritt erwägt, muss außergewöhnliche Umstände nachweisen – oder riskiert Klagen der betroffenen Erben.






